Versicherungssumme | 20.000 Euro |
Bei Tod in öffentlichen Verkehrsmitteln | 40.000 Euro |
monatlicher Beitrag (einschließlich gesetzlicher Vers.-Steuer (19%)) | 0,82 Euro |
Auszug aus den Versicherungsbedingungen
Vertragspartner
Die Sparkasse Dortmund hat als Versicherungsnehmer bei der Westfälischen Provinzial - Versicherung der Sparkassen - eine Girokontenunfallversicherung abgeschlossen. Versichert sind Kontoinhaber und Bevollmächtigte. Neben unserem Versicherungsschein sind die bei der Sparkasse Dortmund einsehbaren Versicherungsbedingungen Grundlage des Vertrages. Sie regeln die beiderseitigen Rechte und Pflichten. Dazu wollen wir Ihnen noch einige Hinweise geben.
Was bietet die Unfallversicherung?
Die Versicherungssumme beträgt 20.000,00 Euro bzw. 40.000,00 Euro bei Unfalltod in öffentlichen Verkehrsmitteln* je Girokonto. Stirbt eine versicherte Person aufgrund eines Unfalls oder innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, wird die versicherte Todesfallleistung in Höhe von 20.000,- bzw. 40.000,- bei Unfalltod in öffentlichen Verkehrsmitteln* fällig. Sind mehrere natürliche Personen je Girokonto versichert, wird die Versicherungssumme nach deren Anzahl aufgeteilt. Die fällige Summe wird dem Girokonto gutgeschrieben. Wird für alle Kontoinhaber bzw. Bevollmächtigte eine Versicherung abgeschlossen, wird der volle Betrag ausgezahlt.
Wo und wann schützt die Unfallversicherung?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt die private Unfallversicherung rund um die Uhr und umfasst Unfälle in der ganzen Welt in allen üblichen Lebensbereichen, z. B.:
nicht jedoch als Luftfahrzeugführer sowie als Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges oder bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit.
Versicherungsschutz besteht nicht nur für unverschuldete Unfälle, sondern auch solche, die Sie durch eigene Fahrlässigkeit erleiden.
Was kann die Unfallversicherung nicht bieten?
Außergewöhnliche Risiken, die nur bei einer Minderheit von versicherten entstehen können, erfordern einen hohen Beitrag. Um die Gemeinschaft der Versicherten nicht damit zu belasten, sind ebenso wie bei anderen Versicherungszweigen, auch in der Unfallversicherung gewisse Vorgänge vom Versicherungsschutz nicht erfasst (Ausschlüsse).
Ausgeschlossen sind insbesondere
Was ist nach einem Unfall zu beachten?
Todesfälle sind binnen 48 Stunden der Versicherung anzuzeigen, auch wenn der Unfall selbst bereits gemeldet war. Eine recht kurze Frist in dieser Art dient allen Beteiligten, um einerseits haftungsergründende, andererseits aber auch haftungsausschließende Tatsachen zu recherchieren und beweisbar zu machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Ansprucherhebende Kenntnis vom Todesfall erlangt und vernünftigerweise mit einer Kausalität zwischen Tod und Unfallereignis rechnen muss.
Wie wird die Versicherung beendet?
Durch schriftliche, formlose Kündigung zum Ende des Kalenderjahres oder durch Auflösung des Girokontos mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres, bei mehreren versicherten Personen (=Bevollmächtigte) mit Beendigung der Vollmacht für dieausscheidende Person.
Wie werden die Beiträge gezahlt?
Jährlich durch Einzug vom Girokonto.
*Als öffentliche Verkehrsmittel im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten Straßenbahnen, Kraftomnibusse, O-Busse, SBahnen und U-Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr sowie Bahnen (Schienen-, Schwebe- und Seilbahnen), Flugzeuge und Schiffe, die nach ihrer Zweckbestimmung Personen im Linienverkehr befördern.
Die Verwaltungskosten können dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnommen werden.
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