Vertragsanlage ab 01.04.2020
Vertragsanlage zwischen 01.02.2016 und 31.03.2020
Vertragsanlage vor 01.02.2016
Vertragsanlage ab 01.04.2020
Vertragsanlage zwischen 01.02.2016 und 31.03.2020
Vertragsanlage vor 01.02.2016
VL-Sparen mit S-Prämie
Die Zinssatzanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes.
Der Referenzzinssatz ist der am Monatsende der Monate Januar, April, Juli und Oktober ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert.
Der Referenzzinssatz wird aus dem gleitenden 1-Monats-Zins mit 10 Prozent und dem gleitenden 3-, 5-, und 10-Jahreszins mit jeweils 30 Prozent ermittelt.
Der gleitende 1-Monats-Zins berechnet sich aus den Tagessätzen des EURIBOR Einmonatsgeldes (Geldmarktsätze; BBK01.ST0310, neue Bezeichnung ab dem 01.12.2023: BBIG1.D.D0.EUR.MMKT.EURIBOR.M01.BID._Z).
Der gleitende 3-, 5- bzw. 10 Jahres-Zins berechnet sich aus den gleitenden Durchschnitten der Renditen für Pfandbriefe mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 3, 5 bzw. 10 Jahren (BBK01.WZ3467, neue Bezeichnung ab dem 18.06.2020: BBSIS.M.I.ZAR.GD.EUR.S122.B.A100.R03XX.R.A.A._Z._Z.A; BBK01.WZ3469, neue Bezeichnung ab dem 18.06.2020: BBSIS.M.I.ZAR.GD.EUR.S122.B.A100.R05XX.R.A.A._Z._Z.A; BBK01.WZ3474, neue Bezeichnung ab dem 18.06.2020: BBSIS.M.I.ZAR.GD.EUR.S122.B.A100.R10XX.R.A.A._Z._Z.A).
Diese Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank ermittelt und in deren amtlicher Zinsstatistik veröffentlicht (www.bundesbank.de / Suche über die Bezeichnung der Zeitreihen unter "Statistiken").
Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November prüfen. Ist der Überprüfungstag kein Geschäftstag, so wird der darauffolgende Geschäftstag gewählt.
Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,10 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Sparzins um eben so viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 01. des jeweiligen Folgemonats.
Die Untergrenze des Kundenzinses beträgt 0,00 % p. a. Eine negative Verzinsung ist ausgeschlossen. Bei im Folgenden steigendem Referenzzinssatz wird die Anpassung des Kundenzinses dann vorgenommen, wenn der ursprüngliche Abstand zwischen Referenzzins und Kundenzins wieder erreicht ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung des mit der Zinsuntergrenze von 0,00 % p. a. einhergehenden, verringerten Zinsabstandes ist ausgeschlossen.
Die Höhe des Referenzzinssatzes bei der Zinsanpassung wird im Preisaushang bekannt gegeben. Des Weiteren wird der Sparer im Sparkassenbuch über die im abgelaufenen Jahr vorgenommene(n) Zinsanpassung(en) informiert.
Aktueller Referenzzinssatz, gültig seit letzter Zinsanpassung (01.06.2024): 1,80 % p. a.
Ausgewählte Zinssätze der Bundesbank sowie eine Erläuterung zur Zinsberechnung finden Sie unter www.sparkasse.de/referenzzins.
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