Unseren S Private Banking-Kunden bieten wir exklusiv das Pauschalpreismodell Phoenix Premium Depot an.
Dieses Depotmodell ist eine attraktive Alternative zum umsatzorientierten Modell.
Das Phoenix Premium Depot ermöglicht Ihnen, Ihre persönliche Anlagestrategie möglichst günstig und effizient zu realisieren. Optimierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Umsetzung einer Strategie durchgeführt werden müssen, können ohne weitere anfallende Kosten vorgenommen werden.
Durch den jährlichen Pauschalpreis auf das durchschnittlich gebundene Anlagekapital sind jegliche Kosten bereits abgedeckt.
Und das Beste: Vertriebsfolgeprovisionen für Wertpapierfonds und Zertifikate, die wir von Dritten erhalten, werden Ihnen laufend erstattet, sobald diese von der Kapitalverwaltungsgesellschaft gezahlt werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen
Beratungstermin!
Verwahrung | |
Bis 1 Mio. € | 1,45 % p. a., mind. 3.274,05 € |
1 bis 2 Mio. € | 1,20 % p. a., mind. 3.274,05 € |
Ab 2 Mio. € | 0,95 % p. a., mind. 3.274,05 € |
Abrechnung und Belastung | Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlich gebundenen Kapitals (Phoenix Premium Depot und Geldmarktkonto Premium) innerhalb der Abrechnungsperiode. Die Abrechnung und Belastung wird halbjährlich nachträglich vorgenommen. Die Mindestanlagesumme des Phoenix Premium Depots beträgt 250.000,00 €. Bei Depotauflösungen oder externen Depotübertragungen erfolgt eine zeitanteilige Preisberechnung für den Zeitraum vom letzten Depotabschluss bis zum Ende des laufenden Monats. Es wird mindestens der Mindestpreis erhoben. |
Preise inkl. MwSt, zzgl. fremder Entgelte
Einmalige Wertpapiertransaktionen (jeweils Kauf und Verkauf)
Kauf und Verkauf von Aktien, Zertifikaten sowie Options- und Genussscheinen über die Börse | Kein Entgelt |
Kauf und Verkauf von Investmentfonds und ETFs über die Börse | Kein Entgelt |
Ausgabe und Rücknahme von Investmentfonds über die KVG | Kein Entgelt |
Ausgabe und Rücknahme von Investmentfonds über die KVG | Kauf ohne Ausgabeaufschlag für fast alle Investmentfonds1 Verkauf zum Rücknahmepreis |
Kauf und Verkauf von verzinslichen Wertpapieren (Renten) über die Börse |
Kein Entgelt |
Kauf von Renten außerbörslich (Offertengeschäft) |
Kein Entgelt |
Handel von Bezugs-/Teilrechten |
Kein Entgelt |
Orderzusatz „Limit“ für in- und ausländische Börsenplätze |
Kein Entgelt |
Wertpapiersparpläne
Ausführung von Fondssparplänen |
Kauf ohne Ausgabeaufschlag für fast alle Investmentfonds1 Verkauf zum Rücknahmepreis |
Ausführung von ETF- und Aktiensparplänen |
Kein Entgelt |
Duplikatserstellung zu Einzelabrechnungen | 6,00 € pro ISIN |
Unterjährige Depotaufstellung | Aus dem laufenden Jahr und dem Vorjahr: Für weiter zurückliegende |
Erträgnisaufstellung | 20,00 € pro Jahr |
Depotübertragung | Nur fremde Kosten |
Antrag auf Quellensteuerrückerstattung – je Antragsverfahren |
30,00 €, zzgl. fremder Kosten |
Antrag auf Quellensteuervorabbefreiung – je Antragsverfahren |
20,00 €, zzgl. fremder Kosten |
Besonderheiten bei Transaktionen
Teilausführungen von börslichen Aufträgen:
Insbesondere im elektronischen Handel (XETRA) kann es zu nicht beeinflussbaren Teilausführungen kommen, sodass eine Order in zwei oder mehreren Teilen ausgeführt wird. Hierbei werden alle Teilausführungen einer Order für einen Handelstag zusammengefasst und darauf Provisionen und Kosten berechnet. Bei Teilausführungen über einen Handelstag hinaus kann es zur mehrfachen Berechnung von Provisionen kommen.
Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze:
Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.
Umlagegebühr:
Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.
Hinweis:
Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsver-zeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ergänzende Informationen sowie weitere Dienstleistungen und Preise rund um Ihr Wertpapierdepot entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Maßgeblich ist das Preis- und Leistungsverzeichnis in seiner jeweils gültigen Fassung.
1 Wegfall der Zuwendungen für die Sparkasse (ggf. Anteile des Ausgabeaufschlages, die nicht der Sparkasse zufließen, werden in Rechnung gestellt).
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