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Neuerungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Neuerungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Die Bundesregierung hat umfassende Neuerungen zur Stärkung der Betriebsrente beschlossen - das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

Das BRSG zielt darauf ab, die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden.

Bessere Rahmenbedingungen für die bAV

Was bedeutet das für meine Firma?

Die verbesserten Rahmenbedingungen betreffen alle Unternehmen. Über diese sollten Sie Bescheid wissen.

Da jede Firma ihr eigenes und individuelles Versorgungssystem hat, wirken sich die Neuerungen unterschiedlich aus. Einige Regelungen vereinfachen die bAV oder bieten neue Möglichkeiten. Ein Beispiel: Beschäftigte, die aus der Elternzeit zurückkehren, haben künftig die Möglichkeit, die dadurch „fehlenden“ Beiträge steuerfrei nachzuzahlen.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Termin über die für Sie relevanten Änderungen und besprechen gemeinsam mit Ihnen einen möglichen Anpassungsbedarf Ihrer betrieblichen Altersversorgung.  

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