Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1000 Jahre alt. Gründe für diese Langlebigkeit gibt es viele. Der wichtigste besteht in dem Gebot zum Vermögenserhalt: Stiftungen müssen das ihnen anvertraute Vermögen dauerhaft bewahren. Der Stiftungszweck wird allein mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden.
Beispiel: Sie stiften 50.000 Euro. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund legt diesen Betrag dauerhaft an und erhält ihn. Die Erträge, die mit diesem Vermögen erwirtschaftet werden, stehen dann der Organisation Ihrer Wahl zur Verfügung, immer wieder und jedes Jahr aufs Neue.
Gemeinsam mit der Sparkasse Dortmund haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich für unsere Heimat zu engagieren.
Der Stiftungsvorstand — beraten durch das Kuratorium — entscheidet jährlich, welche wohltätigen Einrichtungen in der Region aus den Spenden und Erträgen des Vermögensstocks unterstützt werden.
Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ohne großen Aufwand möglich. Gemeinsam mit Ihrem Kundenberater und unseren Spezialisten vom Stiftungskompetenzcenter besprechen Sie alle Einzelheiten und Wünsche für Ihren Stiftungsfonds, die in der sogenannten Zustiftungsvereinbarung festgehalten werden. Im Anschluss wird das Stiftungskapital an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund überwiesen.
Ja, die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund hat die für Stiftungen allgemein geltenden Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung der Stiftungsmittel und des Werterhalts des Stiftungsvermögens zu beachten.
Die Region bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Vereinen, die sich über die Unterstützung aus Ihrem Stiftungsfonds freuen: Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, über gemeinnützige Einrichtungen bis hin zu Tierheimen und Kultureinrichtungen. Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger, sondern lediglich eine bestimmte Richtung (z.B. den Tierschutz) fördern möchten, entscheidet jährlich der Stiftungsvorstand, welche Einrichtung unterstützt wird.
Sie können, wenn Sie es wünschen, Ihren Stiftungsfonds mit Ihrem Namen verbinden. Natürlich kann der Stiftungsfonds auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder Personen an die Sie gern erinnern möchten, tragen.
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund kümmert sich um alles, so dass Sie sich auf die schönen Seiten Ihres stifterischen Engagements konzentrieren können. Wenn Sie möchten, können Sie sich aktiv einbringen, also zum Beispiel mit der Organisation Ihrer Wahl konkrete Projekte entwickeln.
Ja, die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund informiert Sie jährlich über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Erträge.
Ja, Ihr Stiftungsfonds kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln und sich Ihren aktuellen Lebensumständen anpassen. Wenn Sie sich beispielsweise zu Beginn für die Förderung junger Menschen in der Region entscheiden, können Sie jederzeit auf die Förderung älterer Menschen oder auf die Förderung der Wissenschaft und Forschung umschwenken.
95 % der deutschen Stiftungen sind als steuerbegünstigt anerkannt - auch die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund.
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, rechtliche und steuerrechtliche Fragen vorab mit Ihren Steuer- und Rechtsberatern zu klären.
Jana Kleber
Telefon: +49 231 183-35210
E-Mail: jana.kleber@sparkasse-dortmund.de
Axel Zimmermann
Telefon: +49 231 183-35206
E-Mail: axel.zimmermann@sparkasse-dortmund.de
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