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Stiftergemeinschaft:

Fragen und Antworten

Gerne beantworten wir Ihre Fragen ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Fragen und Antworten

Was ist eine Stiftung?

Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1000 Jahre alt. Gründe für diese Langlebigkeit gibt es viele. Der wichtigste besteht in dem Gebot zum Vermögenserhalt: Stiftungen müssen das ihnen anvertraute Vermögen dauerhaft bewahren. Der Stiftungszweck wird allein mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden. 

Beispiel: Sie stiften 50.000 Euro. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund legt diesen Betrag dauerhaft an und erhält ihn. Die Erträge, die mit diesem Vermögen erwirtschaftet werden, stehen dann der Organisation Ihrer Wahl zur Verfügung, immer wieder und jedes Jahr aufs Neue.

Wie funktioniert die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund?

Gemeinsam mit der Sparkasse Dortmund haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich für unsere Heimat zu engagieren.

  • Spende: Bereits ab 1 Euro können Sie die Stiftergemeinschaft durch eine Spende unterstützen. Ihre Spende wird direkt und in vollem Umfang wohltätigen Organisationen oder Einrichtungen in und um Dortmund zukommen. Ab einer Spendenhöhe von 200 Euro erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung.
  • Zustiftung: Zustiftungen in den Vermögensstock der Stiftung sind ab 5.000 Euro möglich.

Der Stiftungsvorstand — beraten durch das Kuratorium — entscheidet jährlich, welche wohltätigen Einrichtungen in der Region aus den Spenden und Erträgen des Vermögensstocks unterstützt werden.

  • Stiftungsfonds: Ab 25.000 Euro können Sie Ihren eigenen Stiftungsfonds errichten. Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds bleibt dabei dauerhaft erhalten und die Erträge Ihres Fonds dienen dazu, den von Ihnen gewählten gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen.
Was muss ich tun, um einen Stiftungsfonds einzurichten?

Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ohne großen Aufwand möglich. Gemeinsam mit Ihrem Kundenberater und unseren Spezialisten vom Stiftungskompetenzcenter besprechen Sie alle Einzelheiten und Wünsche für Ihren Stiftungsfonds, die in der sogenannten Zustiftungsvereinbarung festgehalten werden. Im Anschluss wird das Stiftungskapital an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund überwiesen.

Bleibt mein eingebrachtes Vermögen erhalten?

Ja, die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund hat die für Stiftungen allgemein geltenden Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung der Stiftungsmittel und des Werterhalts des Stiftungsvermögens zu beachten.

Welche Zwecke kann ich mit meinem Stiftungsfonds verfolgen? Was könnte Ihr Stiftungszweck sein?

Die Region bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Vereinen, die sich über die Unterstützung aus Ihrem Stiftungsfonds freuen: Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, über gemeinnützige Einrichtungen bis hin zu Tierheimen und Kultureinrichtungen. Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger, sondern lediglich eine bestimmte Richtung (z.B. den Tierschutz) fördern möchten, entscheidet jährlich der Stiftungsvorstand, welche Einrichtung unterstützt wird.

Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?

Sie können, wenn Sie es wünschen, Ihren Stiftungsfonds mit Ihrem Namen verbinden. Natürlich kann der Stiftungsfonds auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder Personen an die Sie gern erinnern möchten, tragen.

Ist die Verwaltung meines Stiftungsfonds aufwändig? Was muss ich tun?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund kümmert sich um alles, so dass Sie sich auf die schönen Seiten Ihres stifterischen Engagements konzentrieren können. Wenn Sie möchten, können Sie sich aktiv einbringen, also zum Beispiel mit der Organisation Ihrer Wahl konkrete Projekte entwickeln.

Bekomme ich regelmäßig Berichte über meinen Stiftungsfonds?

Ja, die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund informiert Sie jährlich über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Erträge.

Kann ich die Organisation, die ich fördern möchte, austauschen?

Ja, Ihr Stiftungsfonds kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln und sich Ihren aktuellen Lebensumständen anpassen. Wenn Sie sich beispielsweise zu Beginn für die Förderung junger Menschen in der Region entscheiden, können Sie jederzeit auf die Förderung älterer Menschen oder auf die Förderung der Wissenschaft und Forschung umschwenken.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

95 % der deutschen Stiftungen sind als steuerbegünstigt anerkannt - auch die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund.

  • Einkommensteuer: Sie können Ihre Zuwendung an Ihre Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100% als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer gemeinnützigen Stiftung werden dabei mit deutlich höheren Beträgen steuerlich gefördert als eine Spende.
  • Schenkung- und Erbschaftsteuer: Die Zuwendung in das Stiftungsvermögen ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, da die Stiftung nach Ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient.
  • Steuern auf Erträge: Im Rahmen der Vermögensanlage ist die Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.

Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, rechtliche und steuerrechtliche Fragen vorab mit Ihren Steuer- und Rechtsberatern zu klären.

Broschüre der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dortmund 

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Ihr Ansprechpartner

Sascha Horitzky
Telefon: 0231 183-35205

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