Den Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben zu müssen – das kann jeden treffen. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer erwerbsgemindert ist. Wenn Sie also theoretisch noch irgendeiner Arbeit nachgehen können, müssen Sie arbeiten und erhalten keinen Cent aus der Rentenkasse. Deshalb ist private Vorsorge zum Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) sehr wichtig.
Die staatliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit ist unzureichend. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer komplett oder teilweise erwerbsgemindert ist – egal in welchem Job. Welchen Beruf Sie bislang ausgeübt haben, Ihre persönliche Qualifikation und langjährige Erfahrung oder auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt: All das spielt bei der Beurteilung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit überhaupt keine Rolle. Wenn Sie theoretisch noch irgendeiner Arbeit nachgehen können, müssen Sie arbeiten und erhalten keinen Cent aus der Rentenkasse. Ob und in welcher Höhe die gesetzliche Rente gezahlt wird, hängt davon ab, wie lange Sie eine beliebige Tätigkeit täglich ausüben können.
Der finanzielle Abstieg bei Berufsunfähigkeit
Unmittelbar nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit bleibt es für Arbeitnehmer finanziell noch erträglich. Zunächst zahlt der Arbeitgeber das Gehalt für sechs Wochen weiter. Danach kann es schnell knapp werden. Denn nun gilt es, mit einem deutlich reduzierten Krankengeld zurechtzukommen. Und zwar maximal 18 Monate lang. Die Lücke zum eigentlichen Nettoeinkommen kann in diesem Zeitraum eventuell noch geschlossen werden – aber nur, wenn Erspartes vorhanden ist. Sollte die Berufsunfähigkeit noch länger anhalten – vielleicht sogar über Jahre – wird's finanziell richtig kritisch. Dann bleibt nämlich nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die noch geringer ist.