Seit 2019 ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent in Ihre Direktversicherung oder Pensionskasse miteinzuzahlen, soweit er Beiträge zur Sozialversicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In Tarifverträgen können andere Regelungen greifen.
Nutzen Sie diesen bequemen und steuerbegünstigten Weg, um Ihre Rente aufzustocken. Oder lassen Sie sich am Vertragsende einfach das volle Kapital auszahlen. So oder so: Für Entspannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alles Weitere.
Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.
Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente bringt Arbeitgebern genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Mitarbeiterbindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiter präsentieren sich Firmen als attraktiver Arbeitgeber.
Grundlage unseres optimalen und flexiblen Vorsorgeangebotes ist die Leistung einer lebenslangen Altersrente im Ruhestand. Statt der lebenslangen Rente ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.
Der Dortmunder Pensionsplan mit vielen Vorteilen:
Der Arbeitnehmer erhält mit dem Dortmunder Pensionsplan die Sicherheit eines bewährten, klassischen Rententarifs. Ganz nach seinen wirtschaftlichen und persönlichen Bedürfnissen kann der Arbeitnehmer die Altersrente auch um zusätzliche Bausteine für die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ergänzen.Die Gewichtung dieser 3 Vorsorgekomponenten kann von ihm auch während der Vertragslaufzeit neu festgelegt werden. So kann er die Familie höher absichern, die Leistung für den Fall der Berufsunfähigkeit optimieren oder aber den Beitrag vollständig zur Aufstockung seiner Altersrente nutzen - ganz nach seiner individuellen Lebensplanung.
Variable Beitragszahlung
Im Laufe seines Erwerbslebens durchläuft ein Arbeitnehmer unterschiedlichste Lebensphasen. Es ist daher notwendig, Vorsorgeformen zu wählen, die Jahr für Jahr den veränderten Lebensumständen angepasst werden können. Diesem Anliegen entsprechen die Tarife unseres Dortmunder Pensionsplanes. Sie sind so aufgebaut, dass die Beitragshöhe vom Arbeitnehmer während der Vertragslaufzeit neu festgelegt werden kann.
Er kann somit immer den für ihn optimalen Umwandlungsbetrag investieren, ohne sich vorab in der Höhe für Jahre oder Jahrzehnte festlegen zu müssen. Dieses flexible Tarifsystem gewährleistet zudem, dass der Arbeitnehmer vom ersten Versicherungsjahr an Sparkapital aufbaut.