Sorgen Sie für die Zukunft Ihres Kindes oder Enkelkindes vor und schaffen Sie so früh wie möglich eine finanzielle Basis. Träume, wie Führerschein, Studium oder die eigene Wohnung, lassen sich dann später einfacher erfüllen.
Das geht am besten mit einem Vertrag, der auf den Namen des Kindes angelegt wird. Aber welcher ist der richtige? Das besprechen wir am besten persönlich. Vereinbaren Sie dazu doch gleich online einen Termin.
Die für die erforderliche Identifikation/Legitimation benötigten Unterlagen haben wir in einer Checkliste für Sie zusammengestellt.
Der Kontoeröffnungsvertrag muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Im Idealfall nehmen alle gesetzlichen Vertreter des Kindes an dem Termin teil.
Unser Tipp: Mit einer Elternvollmacht können gesetzliche Vertreter sich gegenseitig bevollmächtigen, verschiedene Bankgeschäfte für ihr Kind jeweils alleine zu tätigen.
Mit unseren maßgeschneiderten Sparprodukten können Sie schon frühzeitig für einen Menschen, der Ihnen besonders am Herzen liegt, Geld ansparen. Bereits mit kleinen monatlichen Beträgen sparen Sie so für einen erfolgreichen Start in die Zukunft.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.