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Unsere BLZ & BIC
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Betriebliche Berufs-
unfähigkeitsversicherung

Betriebliche Berufs-
unfähigkeitsversicherung

  • nachhaltige Mitarbeiterbindung
  • Sofortige Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit
  • Vereinfachtes Aufnahmeverfahren
Überblick

Als arbeitgebendes Unternehmen stehen Sie in der heutigen Zeit vor vielen neuen Herausforderungen. Da ist zum einen der demografisch bedingte Fachkräftemangel und zum anderen wählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute ein Unternehmen nach anderen Kriterien aus. Für Sie gilt es somit, Ihre Attraktivität gegenüber Bewerbern und im Wettbewerb um Talente auszubauen und Alleinstellungsmerkmale anzubieten. Und hier unterstützen wir Sie mit unserer neuen kollektiven Berufsunfähigkeitsrente Swiss Life BU Pro.

Ihr Vertragspartner

Das Wichtigste in Kürze

  • Swiss Life BU Pro zahlt Ihren Mitarbeitenden entsprechend der vertraglichen Bedingungen eine vereinbarte Rente, wenn diese ihren Beruf für mehr als sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.   
  • Im Gegensatz zur betrieblichen Rentenzahlung, die erst im Ruhestand fällig wird, punktet die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente mit der Sicherheit, bereits während des Berufslebens für den Notfall finanziell abgesichert zu sein, und bietet dem Arbeitnehmer somit einen sofortigen Nutzen.
  • Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitenden können Sie mit der betrieblichen BU-Rente die Mitarbeiterbindung erhöhen und die Zufriedenheit Ihrer Belegschaft steigern. Gleichzeitig können Sie sich als attraktives arbeitgebendes Unternehmen für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber positionieren.
Ihre Vorteile

Leistungsumfang

Mit Swiss Life BU Pro ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten eine sofort wirksame Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Und das ohne eine Risikoprüfung, soweit dies im Rahmen der Annahmerichtlinien möglich ist. Ein weiteres Plus des Produktes ist die auf Wunsch einheitliche Tarifierung für alle Mitarbeitenden. Wichtig ist zudem, dass es durch ein Höchsteintrittsalter von 63 Jahren möglich ist, so gut wie die gesamte Belegschaft abzusichern.

Ihre Vorteile: 

  • Sofort-Schutz: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen ab Vertragsabschluss eine sofortige Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit.
  • Höhere Absicherung für Führungskräfte möglich: Bei einer rein arbeitgeberfinanzierten Vorsorge können Führungskräfte eine weitaus höhere Berufsunfähigkeitsrente absichern – und dies zu den gleichen Konditionen wie für die komplette Belegschaft.
  • Vereinfachtes Aufnahmeverfahren: Mit Swiss Life BU Pro ist eine Aufnahme der gesamten Belegschaft unkompliziert möglich (Listenanmeldung).
  • Höherer Wirkungsgrad als eine Gehaltserhöhung: Der Beitrag für Swiss Life BU Pro ist für Arbeitnehmende im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Sie als arbeitgebendes Unternehmen fallen keine Lohnnebenkosten an.
  • Mitarbeiterbindung/-gewinnung mit Alleinstellungsmerkmal: Mit einer Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit differenzieren Sie sich vom Wettbewerb und binden die Beschäftigten langfristig an Ihr Unternehmen.
  • Günstige Beiträge: Aufgrund der betriebsbezogenen Kalkulation über den Kollektivrahmenvertrag kann die Swiss Life BU Pro in einer sehr günstigen Form angeboten werden.
  • Auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung möglich: Für Sie steht die Altersversorgung Ihrer Mitarbeitenden im Vordergrund und Sie möchten die Belegschaft zusätzlich auch gegen das Risiko einer  Berufsunfähigkeit absichern? Kein Problem! Sie können unsere kollektive Berufsunfähigkeitsabsicherung auch als Zusatzversicherung zu Swiss Life Maximo in der renditeorientierten Variante abschließen: als Beitragsbefreiung und alternativ auch als Beitragsbefreiung mit BU-Rente.
     
Gut zu wissen

So funktioniert Swiss Life BU Pro

Das Produkt gibt es grundsätzlich in zwei Varianten:

Der Beitrag kann entweder vollständig vom arbeitgebenden Unternehmen finanziert werden oder das Unternehmen und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, wobei das arbeitgebende Unternehmen mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % bezahlt. Eine Kombination beider Varianten ist jedoch ebenfalls möglich.

Mindestvoraussetzung:

Es müssen mindestens zehn Beschäftigte über einen Kollektivrahmenvertrag versichert werden. Swiss Life BU Pro gibt es ab sofort als selbstständige BU-Rente für den Durchführungsweg Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg Pensionszusage.

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